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1278. Juli 28.

10 Kal. Aug.

Heinrich, Herzog von Schlesien, Herr von Breslau, verleiht, da sein Diener Thomas genannt Quaz (Stenzel druckt Quam, wie auch wirklich deutlich in der Abschrift an dieser Stelle steht, während bei den zwei ändern Fällen, wo der Name noch in der Urkunde genannt wird, derselbe Quaz lautet, Stenzel liest auch hier Quam, vielleicht in Erinnerung daran, dass uns in schlesischen Urkunden nicht selten am Schlusse der Wörter ein wie ein z aussehender Buchstabe begegnet, der in Wahrheit ein nach unten gezogenes m ist und als solches gelesen werden muss, doch im vorliegenden Falle glaube ich, in Erwägung, dass Thammo Quaz uns sonst wiederholt vorkommt, an dieser Fassung festhalten, und das einmalige Quam als einen Schreibfehler ansehen zu müssen), der die Erbvogtei in Namslau früher gekauft, dieselbe nicht länger behalten will, demselben zur Entschädigung dafür, dass er die Einkünfte der Vogtei, 18 Brot- und Schuhbänke, den 3ten Pfennig vom Gerichte und den 6ten vom Grundzinse der Stadt abtritt, das Gut Alt-Namslau (Altstadt) mit der Mühle und dem Allode, welches einst dem herzoglichen Kaplan Dietrich gehörte, zu freiem Besitze; auch soll derselbe den von ihm (Thammo Quaz) erkauften Besitz der Mühle an der Umzäunung der Stadt (circa plancas) mit dem daranstossendem Teiche und Walde auch ferner haben.

Z.: Pet. prothonot., Themo judex generalis, Symon Gallicus, Pacozl., Sodlosto Kämmerer, Barth. Unterschenk. Ausgef. durch den Hofnotar Baldwin.


Tzschoppe und Stenzel 391 aus einer Abschrift des XV. Jahrhunderts vornan in dem Namslauer Grundbuche P.-A. F. Breslau III. 17 a.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.



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