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o. J. o. T. o. O.

1329.

Der Pfarrer Jakob von Semydrozicz (Schöbekirch) führt in seinem Prozess mit dem Pfarrer von Kostenblut als Zeugen Peter gen. Wlossin und Paulus Jeze vor, die unter Eid folgendes aussagen: Peter gen. Wlossin, 50 Jahr alt, bekennt, einen Garten zu Sch. zu besitzen. Die Zehnten gehörten mit Recht der Kirche zu Sch., weil er sie mit eigenen Augen durch die Pfarrer von Sch. ohne Widerspruch eines Dritten habe einfahren sehen. Die Zehnten wären frei und, man gab sie den Kirchen, welchen man wollte, entweder nach Polnisch-Schweinitz, nach K. oder wohin man wollte. Zur Zeit der Ernte hätte man den Priester, welchem man die Zehnten geben wollte, verständigt, damit er käme und die Zehnten bezeichnete. Dieser bezeichnete sie, und nachdem sie eingesammelt waren, schickte er den Hafer für die Töchter der Eibherren zur Bereitung einer Schminke, die auf polnisch crupicze genannt wird; dies hätte er mit eigenen Augen gesehen. Es wären dies die Fräulein Sophia und Gerga, Töchter des Herrn Panczlaus, Erbherrn zu Sch. gewesen; der Priester, welcher den Hafer dazu gegeben hätte, hiesse Heinrich, Pfarrer zu Polnisch-Schweinitz. Zum Gottesdienst gingen einige nach (Polnisch-)Schweinitz, einige nach K., und so wurden sie auch beerdigt. Der Gründung der Kirche zu Sch. erinnere er sich nicht gut, ebensowenig auch der früheren Pfarrer. Wegen der Freiheit der Zehnten wisse er, dass Panczslaus, Radak und Simon gegürtete Ritter waren und deshalb ihre Zehnten freiwillig gaben. Auf welcher Gewohnheit dies beruhe, wisse er nicht. Frei aber hätten sie diese Zehnten gegeben, und diese lägen innerhalb der Grenzen der Parochie zu Sch., zu welcher sich auch die Bewohner von Sch. mit den Sakramenten und dem Gottesdienst seit Gründung der Kirche gehalten hätten. Frei hätten der jetzige Pfarrer und seine Vorgänger die Zehnten erhalten, wie die ganze Gegend wisse, von irgend einer Zahlung an den Pfarrer zu K. wüsste er nichts. - Paul Jez von Polnisch-Schweinitz sagt aus, dass er sich sehr gut noch der Kanonisation der hl. Hedwig erinnerte und zwei Hufen hätte; die Zehnten wären ohne Hinderniss eingenommen worden, so von den ehemaligen Pfarrern Konrad und Peter von Sch. Frei gab man sie bisweilen nach Polnisch-Schweinitz, bisweilen nach Neperin (Nippern), aber niemals gab man sie manipulatim, sondern triturate, wie er dies mit seinen Augen gesehen hätte. Ob sie jemals wegen dieser Zehnten vor der Gründung der Kirche zu Sch. gemahnt worden wären, wisse er nicht, ebensowenig auf welcher Freiheit dies beruhte. Die Zehnten lägen innerhalb der Grenzen der Parochie von Sch., und nirgends anders hörten die Bewohner daselbst den Gottesdienst. Vom Hörensagen wisse er, dass Johann, Bischof von Breslau, diese Zehnten der genannten Kirche zu Sch. zugeschrieben hätte etc.

Prozessrotulus des Vincenzstifts v. J. 1329 etc.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.