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1324. o. T. Glatz.

Peter von der Lomnitz und sein Bruder bekannten vor gehegtem Gerichte, Gundeln schuldig zu sein eine Mark nämlich 3 Vierdung auf Peczold von Wünschelburgs Erbe zu Königshain und einen Vierdung auf Hermanns, des Schulzen Sohn, oder wer immer das Erbe besitzt, und Gundel soll sich, wenn man ihm etwas schuldig blieb, an der Mühle und an dem sonstigen Gute der Schuldner erholen.

Glatzer Geschichtsquellen edd. Volkmer u. Hohaus I, 42 und III, 2 hier mit bestimmter Jahresangabe. Vgl. vorstehend.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.